In dieser dritten Woche des #mmc13 stand das erste MOOC-O im Vordergrund, das da ja für „Open“ steht. Ganz natürlich reihten sich zu den OER als offen zugängige Lernmaterialien auch die Creative-Commons-Lizenzen, die für eben solche freien Lernmaterialien solide und (weitestgehend) rechtssichere Lizenztexte bereitstellen.

Fallstricke bei der Mediennutzung im Internet

Dennoch sind die Fallstricke hoch gespannt und selbst diejenigen, die sich vermeintlich intensiv mit CC-Lizenzen beschäftigen und dafür werben, fallen drüber. (An dieser Stelle würde ich gern die Beispiele zur Demonstration verlinken, aber ich möchte es diesen Aasgeiern von Anwälten, die es eben auf solche Versehen abgesehen haben, nicht zu leicht machen. Daher nur anonymisiert):

  1. Das OER-Logo der UNESCO selbst steht unter CC-BY-Lizenz. Das heißt also vor allem, dass der Name des Designers genannt werden muss. Übersieht man leicht, kann aber im Zweifel zu Kosten für die Nachlizensierung führen.
  2. Wenn Links geteilt werden, binden Facebook, Google+ und Co. mittlerweile gern Vorschaubildchen ein. Diese können aber schon Urheberrechtsverletzungen darstellen, ohne dass der Nutzer die Bilder aktive eingebunden hat und tw. auch nichts dagegen tun kann. Kann ich demnach noch Links öffentlich meinetwegen auf Google+ posten? Muss ich erst prüfen, wem das Vorschaubild gehört? Ich weiß es nicht.
  3. In einem Video werden vermeintliche „Musikzitate“ eingespielt. Ob der Umfang noch ein „Kleinzitat“ ist und das eigene Werk ausreichend unterstützt kann ich auch nach Recherchen dazu nicht beantworten. Ich würde es eventuell mit den Filmeinspielungen von Stefan Raab in TV Total gleichsetzen, was vom BGH nicht als Kleinzitat anerkannt wurde. Aber ist Musik hier gleichwertig zum Film zu sehen? Ich weiß es nicht.
  4. Auf Foliensätzen zu Vorträgen sind Flickr-Bilder ja schon sehr verbreitet. Dass nicht jedes Bild von Flickr unter einer CC-Lizenz steht, scheint dabei einigen zu entgehen. Ob sie das Bild trotzdem im Rahmen eines wissenschaftlichen Vortrags verwenden dürfen, weil die „Freiheit von Forschung und Lehre“ darübersteht? Und ist die Bereitstellung der Präsentation über Slideshare noch „Forschung und Lehre“? Ich weiß es nicht.

Ist das im Rahmen? Ich weiß es nicht.

Wenn ich etwas aus einem Laden mitnehme ohne es zu bezahlen ist das Unrecht. Wenn ich ein Musikstück von einem Künstler aufführe und dann behaupte, dass es meins wäre, ist das Unrecht. Wenn ich einen Absatz aus einem Buch in einen Blog-Artikel einfüge und sage, es wäre meiner, ist das Unrecht. Wenn ich einen Film auf einem Server bereitstelle, mit dem die Produzenten noch Geld verdienen wollen und ihn deshalb nicht unter eine freie Lizenz gestellt haben, ist das Unrecht. Und das weiß ich auch.

Wenn ich die Fälle oben betrachte und überlege, ob das Beispiele für Unrecht sind kann ich nur wiederholen: Ich weiß es nicht. Ich habe in meinem Studium eine Lehrveranstaltung zu Medien- und IT-Recht und kann die CC-Lizenzarten fast singen. Und dennoch kann ich die Fragen nicht beantworten. Ich habe auch noch niemanden getroffen, der hier einen selbstsicheren Eindruck auch nur heucheln konnte. Wie sollen denn Laien da durchblicken?

Du darfst… was?

Beim Educamp in Ilmenau 2012 hatte @ralfh in einer Session angestoßen, nicht immer nur die Verbote, sondern vor allem das Erlaubte zusammengetragen. Ich habe leider nicht mitbekommen, ob und wie diese Idee das EduCamp überlebt hat (ich werde ihn aber auf den Blogeintrag hinweisen und auf eine Antwort hoffen). Ich habe im Zuge dieser MMC13-Woche eine Wikiversity-Seite zur Frage Where2OER angestoßen (kann allerdings nicht sehr viel Zeit investieren), auf der ich Plattformen zum Teilen von OER zusammengetragen wollte, da ich eine solche Übersicht noch nicht finden konnte. Vielleicht ist es ein Anfang.

Dennoch und gerade deshalb kann ich es niemandem verübeln, wenn er Contents nicht als OER und/oder unter CC-Lizenz stellen möchte. Ich teile die Ansicht, dass mit öffentlichen Geldern finanzierte Lehrmittel ganz selbstverständlich als OER bereitgestellt werden sollten, allerdings fehlt hier jegliche staatliche Unterstützung: Der politisch gewünschte Wettbewerb zwischen den Bildungsinstitutionen lässt viele Lehrende im Unsicheren, ob sie mit der Freigabe ihrer Inhalte der eigenen Position nicht schaden. Viel problematischer sehe ich aber die fehlende Unterstützung bei nutzungsrechtlichen Fragen und Problemfällen: Lehrende sind diesbezüglich nicht geschützt, Universitäten und Schulen werden ebenso abgemahnt wie der Musikpirat von nebenan. Uns erreichte einst ein Rundschreiben der Unileitung, indem darauf hingewiesen wurde, dass wir auf den Webseiten der Hochschule die Urheber- und Nutzungsrechte beachten sollen – allerdings ohne weitere Erklärung. So wäre es hilfreich gewesen, den Fall, der offenbar zu dieser E-Mail geführt hat, zu schildern, um andere Mitarbeiter vor diesen Pannen zu bewahlen. Eine Deckelung der Gebühren für die erste Abmahnung könnte hier helfen, dennoch fehlt der Anreiz, sich dieser Gefahr auszusetzen.

Ein OER-Flashmob, alle finden ihn toll, aber keiner macht mit?

In dieser MMC13-Woche wurde zum OER-Flashmob aufgerufen. Das ist fraglos eine gute Sache. Dennoch sehe ich einen Tag vor dem Ende der Themenwoche, dass der „Platz für eure Beiträge direkt auf diesem Wiki“ noch sehr leer ist. Warum? Ich bin mir sicher, einer der Gründe sind die rechtlichen Unsicherheiten, die zu beseitigen aber leider nicht in unserer Hand liegen. Man kann nur hoffen, dass die ständige Thematisierung die Akteure in der Politik anspornt, hier eine OER-freundliche (rechtliche) Infrastruktur zu schaffen.

Beitragsbild: Warning unauthorized use may vaporize you by bengt-re (CC-BY)