Wie Andreas Wittke sagen würde: mein Lieblingsselbstgeißelthema „VG Wort“, diesmal anlässlich diesen Artikels in der SZ: “E-Legal”.

Der Untertitel ist dabei etwas irreführend (Skripte unterlagen wie alles schon immer dem Urheberrecht), denn eigentlich ändern sich “nur” die Spielregeln bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in der Hochschullehre. Das Thema selbst ist auch nicht so neu: das Urteil wurde im März 2013 gefällt, nun ab 2016 soll es aber greifen.

tl;dr

Das wird spannend: Ab 2016 müssten alle Hochschulen die in Skripten verwendete und öffentlich gemachte Literatur einzeln melden. Und das bedeutet eigentlich mehr Aufwand, in der Realität wird es aber wohl zum Rückgang digitaler Lernmaterialien (auch PDFs) führen. Oder nichts passiert.

UPDATE: Oder nichts passiert.

Hintergrund

Die VG Wort nimmt auf alles, was Texte weiter verarbeiten kann (z.B. Speichern auf Festplatten, vor allem aber Drucken auf Druckern) einen kleinen Beitrag ein, den sie dann wieder an die Urheber ausschüttet (naja, zu einem Teil, vorher geht das Geld durch viele Hände, laut Geschäftsbericht 2014 wurden 105,91 Mio € ausgeschüttet, eingenommen wurden 144,18 Mio €, d.h. reichlich 25% blieben irgendwo zwischendrin hängen).

Im Unterricht u.a. an Hochschulen besteht haben durch den §52a UrhG eine Ausnahmeregelung, wenn die Werke zur Veranschaulichung in Forschung und Lehre heran gezogen werden. Dafür gab es bisher eine Pauschalvergütung von den Ländern an die VG Wort.

Was ist neu?

Mit dem Urteil meinen die Richter, dass jedes verwendete Werk an die VG Wort gemeldet werden müsse, der Aufwand sei vertretbar. Danach könnten die Urheber tatsächlich danach ihre Tantiemen erhalten, wie oft sie in der Lehre eingesetzt werden.

Welche Konsequenzen hat das?

Oberflächlich betrachtet klingt das nachvollziehbar – viel tiefer sind die Richter wohl leider nicht gekommen, die das verbockt haben. In der Realität wird das aber ein immenser Aufwand: Ein gutes Vorlesungsskript enthält gut mehrere hundert Quellen.

Aus diesen ist manchmal zitiert, dann ist das kein Problem. Manchmal wird über das Zitat hinaus gegangen, beispielsweise ein ganzer Abschnitt bereitgestellt. Hier fängt es an: welche Teile wurden zitiert, welche zur Veranschaulichung in kleinen Teilen öffentlich zugänglich gemacht? Schon bei der Übernahme von Abbildungen wäre ich auch unsicher, ob Zitationsrechte überschritten werden. Diese Entscheidung müssten sich die Hochschuldozenten nun ständig stellen, denn wenn es mehr als nur ein Zitat ist, dann müssen sie die Werke melden. Und zwar einzeln.

Dazu gibt es ein Pilotprojekt der Universität Osnabrück (Abschlussbericht und Slides mit anschaulichen Diagrammen hier) u.a. mit folgendem Ergebnis: die Nutzung meldepflichtiger Werke sind um ca. 75% zurück gegangen, 62% gaben an, dass weniger oder sehr viel weniger Literatur bereitgestellt wurde und der Aufwand zur Bereitstellung hätte sich erhöht oder sehr erhöht. Lehrende und Studierende sahen hierdurch deutliche negative Auswirkungen, und diese auch besonders hinsichtlich der Qualität der Lehre. Dozenten werden laut der Studie wieder zu Kopiervorlagen (auf Papier!) und Semesterapparaten zurückkehren, Studierende bekommen weniger Material bereitgestellt und brauchen mehr Zeit und Geld, um sich die Literatur selbst zu beschaffen.

Chancen durch Digitalisierung? So nicht 🙁

Damit hätten sich viele Hochschulen wohl diese ganze Sache mit dem Internet sparen können, wenn sie jetzt nicht einmal mehr ihre (PDF-)Skripte sorgenfrei online bereitstellen können… Und leider helfen Open Access und OER auch hier nicht viel, denn auch auf die können Urheber Tantieme erhalten und damit müssten nach meinem Verständnis auch diese einzeln gemeldet werden.

Ein wenig Hoffnung bleibt: Einerseits habe ich nicht den Eindruck, als hätte sich das Urteil schon sehr weit herum gesprochen bzw. vermisse ich die Aufschreiwellen von Hochschuldozenten, die sich mit den Konsequenzen (wenigstens denen aus der Studie) auseinandersetzen. Damit könnte es erst einmal so weiter gehen wie bisher und die Abmahnwellen könnten starten ODER es könnte sich auch hierfür keiner interessieren. Auf der anderen Seite habe ich seitens der VG Wort nämlich auch noch nicht mitbekommen, ob diese Einzelmeldungen denn schon so auf die Urheber abgerechnet werden können, wenn sie nun mit dieser Vielzahl an Meldungen (wenn sie denn kämen) konfrontiert werden. Ich bin gespannt.

UPDATE: Oder nichts passiert.

Heute verkündete die KMK, man habe sich für 2016 mit der VG Wort geeinigt “nochmals über eine angemessene Pauschalzahlung zu vergüten”. Also: viel Aufregung um nichts, denn die VG Wort scheint eine Einzelerfassung entweder technisch nicht hinzubekommen (meine Interpretation) und/oder ist von dem Pilotprojekt und darauf folgenden Diskussionen verunsichert. Schließlich könnte man die Sinnhaftigkeit der Institution und seiner Abrechnungspraxis überdenken.

UPDATE 2: Links zu OER/Creative Commons und VG Wort

Solche Anmerkungen lese ich nach der Debatte um die Einzelerfassungen immer wieder und auch hier im Kommentarfeld war es Thema:

Ich fände es ja auch gut, wenn die Debatte um OER durch dieses Bürokratiemonster nochmal einen stärkeren Aufwind bekämen. Leider ist dem aber nicht wirklich so, denn auch CC-lizensierte Werke sind mit Meldungen an die VG Wort kompatibel. Die Wikipedia hat das auch schon versucht, ist aber logistisch daran gescheitert.

 

Beitragsbild: Closed Book With Clasps On The Lap Of Robert Ingersoll Aitken’s “Past,” On The North Side Of The National Archives (Washington, DC) by takomabibelot (CC BY 2.0)