Der Koalitionsvertrag hatte eine umfassende OER-Strategie versprochen. Nun nähert sich die aktuelle Legislaturperiode dem Ende und es wird Zeit, dass sie kommt. Die Zeichen dafür stehen gut, denn aktuell werden Stellungnahmen vom BMBF eingeholt, für die auch ich angefragt wurde. Ich möchte meine Antwort hier veröffentlichen. Das Bündnis Freie Bildung hat das ebenfalls getan und ich rechne auch mit weiteren Einsichten in die Ansichten der Stellungnehmenden.

Es folgt ein relative langer Text ohne große Aufhübschungen. Es gab einige Thesen und Fragen im Vorfeld, an denen die Struktur angelehnt ist. Ich habe ihn bereits an das BMBF versendet. Wer mir spezifisches Feedback geben möchte, kann das auch in dem kommentierbaren GDoc tun. Olli und ich haben uns dazu auch in der aktuellen Episode 35 unterhalten.

Meine Kernpositionen

  • OER sind keine besonders progressive oder nerdige Erscheinungsform bei Lernmaterialien, sondern die Konsequenz aus rechtlichen Nutzungshemmnissen, die dem Einsatz in zeitgemäßen Bildungsformaten entgegenstehen.
  • Das BMBF sollte die freie Lizenzierung von Bildungsmaterialien, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, zur Bedingung machen und damit zum Standard erklären. Die Reduktion auf CC0 und CC BY verringert die Komplexität.
  • Das BMBF sollte die Aus- und Weiterbildung von didaktischen Kompetenzen fördern, die für den gestalterischen Umgang mit Materialien in offenen Lernszenarien nötig sind.
  • Das BMBF sollte Maßnahmen zur Sicherung der Barrierefreiheit sowie zur Qualitätssicherung von Bildungsmaterialien fordern und fördern. Potentiale zur kontinuierlichen Verbesserung und Differenzierung sind zu berücksichtigen.

Meine Stellungnahme

Als Grundlage für eine OER-Strategie des Bundes erscheint mir zunächst eine grundsätzliche Auseinandersetzung damit nötig, welche Rolle Bildungsmaterialien in einer digitalisierten Gesellschaft spielen. Aus dieser lassen sich Schlüsse ziehen, welche Eigenschaften und Prozesse für Bildungsmaterialien wichtig sind (s. Ausführungen unter Abschnitt 1).

Die aktuellen Urheberrechtsschranken für Bildung und Unterricht reichen für diese Anforderungen nicht aus, einzelne Nutzungsverträge werden zu komplex und wenig alltagstauglich, vor allem, wenn zukünftig neue Nutzungsarten und Technologien hinzukommen (wie wir es aktuell bei webbasierten Nutzungen oder der algorithmischen Verarbeitung erleben). OER sind damit keine besonders progressive oder nerdige Erscheinungsform bei Lernmaterialien, sondern die Konsequenz aus Nutzungshemmnissen, die durch die aktuelle Ausgestaltung des Urheberrechts entstehen, und nach aktuellem Stand zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2019/790 sehr wahrscheinlich nicht behoben werden.

Für die Reflexion der gegebenen Thesen im Bereich Mensch und der gestellten Leitfragen habe ich mich zudem mit der Rolle der OER-Strategie im föderalen Bildungssystem auseinandergesetzt (s. Abschnitt 2).

Auf dieser Grundlage werden ausgehend von den Thesen und Leitfragen in Abschnitt 3 die Themenbereiche Zugang, Didaktik, Inklusion, Lizenzierung und Qualitätssicherung diskutiert. Die formulierten Kernpositionen stützen sich auf diese Argumentation.

1. Zielsetzung: Bildungsmaterialien in einer digitalisierten Gesellschaft

Bildungsmaterialien in einer digitalisierten Gesellschaft dürfen keine statischen Produkte (mehr) sein. Durch digitale oder digital gestützte Produktions-, Bearbeitungs- und Unterrichtsprozesse werden neue Anforderungen deutlich. Sie sollten im Idealfall:

  • zeitgemäße Bildung, Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken (4K1), unterstützen,
  • unabhängig von individuellen Gegebenheiten der Lernenden und Lehrenden (insb. sozialer Status, geistige oder körperliche Beeinträchtigungen) zugänglich sein,
  • in einer heterogenen Infrastruktur bzgl. Hard- und Software nutzbar sein und
  • keine Abstriche bei der Qualitätssicherung und dem Aktualisierungsgrad machen müssen.

Um diesen Ansprüchen zu genügen, müssen Bildungsmaterialien in Zukunft die rechtlichen und technischen Voraussetzungen mitbringen um:

  • sie allein oder gemeinsam mit mehreren Personen aktiv zu be- und verarbeiten,
  • sie an individuelle Gegebenheiten oder Beeinträchtigungen bestmöglich anzupassen,
  • sie ohne die Beschränkung auf ein bestimmtes technisches Endgerät, eine festgelegte Software-Lösung oder Lernplattform einzusetzen und
  • Fehler, Darstellungsprobleme, sowie veraltete Informationsstände zu verbessern oder zu beheben.

Weiterhin dürfen ökonomische Kriterien nicht außer Acht gelassen werden. Hier können digital verfügbare Bildungsmaterialien einen enormen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit leisten, da nahezu keine variablen Kosten bei höheren Nutzungszahlen anfallen. Dieser Vorteil muss genutzt werden, um den Zugriff auf Bildungsmaterialien, deren Fixkosten (Produktion, Wartung, Aktualisierung etc.) aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden2, für alle kostenfrei zu ermöglichen. Nur so können die Bildungschancen zunehmend vom sozialen Status entkoppelt werden.

Aus diesen Ansprüchen und den daraus abgeleiteten Voraussetzungen ziehe ich folgende Schlüsse:

  1. Be- und Verarbeitung muss hinsichtlich der folgenden Kontexte rechtlich und technisch möglich sein:
    • im Rahmen und als Teil von Bildungsprozessen,
    • zur Anpassung an individuelle Vorlieben (bspw. Schriftbild oder Darstellung im Vollbild),
    • zum Ausgleich oder zur Abmilderung individueller Beeinträchtigungen (bspw. Untertitelung) und
    • zur inhaltlichen, didaktischen und technischen Aktualisierung.
  2. Die Verwaltung von Bildungsmaterialien muss für folgende Anspruchsgruppen möglich und alltagstauglich sein:
    • Lernende (bspw. zur Dokumentation der eigenen Lernprozesse),
    • Lehrende (bspw. zur Planung von Lehrveranstaltungen),
    • Bildungsinstitutionen (bspw. zur Bereitstellung erprobter Materialien aus den Vorjahren),
    • Verantwortliche Behörden in den Ländern (bspw. zur Bereitstellung qualitätsgesicherter und auf den Lehrplan abgestimmter Materialien),
    • Übergreifende Zusammenschlüssen (bspw. zu Schwerpunktthemen wie aktuell der KI-Campus) und
    • Akteurinnen und Akteure, die eigene Materialien bereitstellen (bspw. Lehrkräfte, Verlage, Museen, Forschungseinrichtungen).
  3. Zur pragmatischen und alltagstauglichen Arbeit mit der enormen Vielzahl und Vielfalt an Bildungsmaterialien sind Prozesse und Infrastrukturen für folgende weitere Aufgaben nötig:
    • Kuratierung von Bildungsmaterialien für spezifische, insb. formale Bildungsbereiche,
    • Qualitätssicherung und -bewertung von Bildungsmaterialien, die in kuratierten Sammlungen vorgeschlagen werden, und
    • Auffindbarkeit und Filterung von Bildungsmaterialien passend zu den jeweiligen Einsatzzwecken.

Die Bereitstellung und der Einsatz von Bildungsmaterialien unter diesen Gesichtspunkten sind unter klassischen geschlossenen Nutzungslizenzen nicht abbildbar. Die Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht sind nicht ausreichend, individuelle Rechteeinräumung und damit verbundene Aushandlung von Verträgen zur weiteren Nutzung zu komplex und wenig alltagstauglich.

Open Educational Resources (OER) sind dagegen eine Lösung zur rechtssicheren und zeitgemäßen Arbeit mit Bildungsmaterialien. Sie erweitern die Möglichkeiten zur Produktion und Nutzung und können dennoch auf etablierten Strukturen aufsetzen3. Dabei stehen sie marktwirtschaftlichen Überlegungen nicht im Weg: Auch bei OER müssen Leistungen wie die Erstellung, Qualitätssicherung, Wartung etc. finanziert werden. Verlage und Agenturen haben hier durch ihre langjährige Erfahrung durchaus Vorteile, aber es entstehen auch Chancen zum Markteintritt für neue Stakeholder, Produkte und Dienstleistungen. Gerade durch offene Lizenzen, aber auch durch offene Formate können Teilleistungen unabhängig zugunsten des besten Angebots vergeben und so ein Lock-In-Effekt vermieden werden.

2. Rolle der OER-Strategie des Bundes

Ich halte die OER-Strategie des Bundes mit Blick auf die in Abschnitt 1 beschriebenen Anforderungen für einen wichtigen und konsequenten Schritt. Sie folgt auf zwei größere vorausgegangene Förderprogramme:

  • 2015 wurden mit Mapping OER und die Machbarkeitsstudie zu OER erste umfassende Analysen des Themenfelds und Entwicklungsstands durchgeführt,
  • 2016–2018 wurden über die OERinfo-Förderlinie Angebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschaffen und das Thema weiteren Personen zugänglich gemacht.

Auf Ebene vieler Bundesländer wurde das Thema OER ebenfalls im Zuge ihrer Digitalisierungsstrategien bearbeitet. Sichtbar wird das insb. in der Förderung dedizierter OER-Plattformen und -Repositorien, wie bspw. ZOERR in Baden-Württemberg, OERContent.nrw in Nordrhein-Westfahlen oder die Hamburg Open Online University in Hamburg. Es zeigt sich aber auch zunehmend, dass von den Ländern geförderte Projekte, die nicht speziell das Thema OER adressieren, mit Materialien unter freier Lizenz arbeiten, bspw. Future Skills in Schleswig-Holstein oder die digitalen Sammlungen der Landesbibliotheken in Sachsen oder Niedersachsen (bspw. https://digital.slub-dresden.de/kollektionen/).

Kurzum: Es tut sich was und aus meinen Beobachtungen zu einigen personellen Überschneidungen stelle ich die These auf, dass neben den Bottom-Up-Bemühungen aus der OER-Community die Bundesförderungen seit 2015 einen wesentlichen Beitrag zu den jeweiligen Landesprojekten geleistet hat. In dieser Rolle sehe ich auch die OER-Strategie des Bundes.

Mit der föderalen Struktur und Aufgabenteilung im deutschen Bildungssystem obliegen viele Entscheidungen zu konkreten Materialien und Infrastrukturen den jeweiligen Landesministerien. Insofern ist mir der begrenzte Handlungskorridor des Bundes bewusst. Die Strategie kann daher nur Leitlinien und -konzepte vorgeben sowie deren Notwendigkeit begründen. Hierüber erhalten die jeweiligen Landesministerien die nötige Grundlage, um politische Lösungen und Förderinstrumente auf Länderebene zu entwickeln, die neben der „bloßen Etablierung“ von OER auch die Synergien der Länder untereinander nachhaltig nutzen lassen. Weiterhin wird es dem Bund möglich sein, den länder- und institutionsübergreifenden Austausch zum Thema OER zu unterstützen.

Ich habe versucht, meine Positionen auf dieser Grundlage zu formulieren und dem BMBF keine Vorschläge zu unterbreiten, die nicht oder nur stark eingeschränkt in dessen Kompetenzbereich liegen, was nicht bedeutet, dass sich hier nicht mehr erreichen ließe, wenn insbesondere die Kultusministerkonferenz an Synergien interessiert ist. Ein Vorbild für eine solche länderübergreifende Kooperation nehme ich bspw. bei der Umsetzung von Angeboten auf der Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wahr.

3. Konsequenzen für Einzelthemen der OER-Strategie im Themenbereich „Mensch“

Zugang

Zugangsbarrieren für Bildungsmaterialien entstehen oft bereits bei generellen Zugriffsmöglichkeiten. OER sind hier das überlegene Konzept, denn die Erlaubnis zur kostenfreien Verbreitung birgt das Potential, auch Menschen außerhalb der jeweiligen Bildungseinrichtungen und -kontexte Zugang zu den Materialien zu ermöglichen. Nach dem Prinzip „Öffentliches Geld – öffentliches Gut!“ sollten Bildungsmaterialien, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden, unter einer freien Lizenz stehen. Neben dem damit verbundenen Potential zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit bieten sich so aber auch neue Möglichkeiten für die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen von gewinnorientierten Unternehmen.

Differenzierte Ansprüche können aufgrund der Erlaubnis zur Bearbeitung von OER berücksichtigt und umgesetzt werden. So kann bspw. die (An-)Sprache oder auch eine regionale Verankerung der Bildungsmaterialien auf die jeweilige Zielgruppe individuell zugeschnitten werden.

Das BMBF sollte in der OER-Strategie die freie Lizenzierung von Bildungsmaterialien, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, zur Bedingung machen und somit zum Standard erklären. Dabei sollten der offene Zugang und die Möglichkeit zur einfachen Weiterverwendung der Bildungsmaterialien auch von der jeweiligen Infrastruktur unterstützt werden. Schon allein aus der föderalen Struktur und den unterschiedlichen Zuständigkeiten für Bildungsinfrastrukturen ergibt sich hier die Notwendigkeit für dezentrale vernetzte Ansätze, die formale Bildungseinrichtungen ebenso wie Museen oder NGOs einbinden. Zur nachhaltigen Pflege und Wartung sollte hierbei auf Open-Source-Software gesetzt werden.

Didaktische Verbesserung von Bildungsprozessen

Hier möchte ich auf Abschnitt 1 verweisen: OER sind eine lizenzrechtliche Antwort auf die Anforderungen von zeitgemäßen Bildungsprozessen. Diese erfordern eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten und die kreative sowie kollaborative Bearbeitung von Materialien. Daneben ermöglichen freie Lizenzen die Nutzung über die Grenzen traditioneller Bildungsszenarien hinaus, weil sie unabhängig von Urheberrechtsschranken für Bildungskontexte gültig sind. In offenen Bildungspraktiken (OEP) können Projekte etabliert werden, die über Bildungsbereiche, Alters- und regionale Grenzen hinausgehen.

Als regelmäßige „Teilgeberin“ von Bildungs-BarCamps, und insb. auch als Vorstandsvorsitzende des EduCamp e.V., sehe ich den dort möglichen Austausch zu zeitgemäßen Bildungsthemen in keinem anderen Weiterbildungsformat realisierbar. Hier kommen Menschen aus unterschiedlichen Bildungsbereichen mit unterschiedlicher Expertise auf Augenhöhe zusammen, um bedarfsorientiert ein Programm zu gestalten, in dem thematische Einführungen für Neulinge ebenso möglich und willkommen sind, wie hochspezifische Diskussionen von Expertinnen und Experten mit jahrelangem Vorwissen. Bei den OERcamps wurden zudem weitere Formate wie Workshops, Werkstätten und Webinare erprobt, die ein vielfältiges Repertoire für den Austausch (nicht nur) um freie Bildungsmaterialien boten.

Das BMBF sollte die Aus- und Weiterbildung von didaktischen Kompetenzen fördern, die für den gestalterischen Umgang mit Materialien in offenen Lernszenarien nötig sind. Neben der Verankerung in den Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Lehrende an formalen Bildungsinstitutionen sind auch bildungsbereichsübergreifende Qualifizierungen und regelmäßige Austauschmöglichkeiten nötig und wertvoll. Mit den OERcamps wurde eine solche Austauschmöglichkeit im Rahmen der OERinfo-Förderreihe ermöglicht. Solche und ähnliche Formate gilt es auch länderübergreifend fortzuführen.

Inklusivität

Ähnlich wie in der Diskussion um den Zugang zu Bildungsmaterialien können und dürfen OER bearbeitet werden, sodass sie an die Ansprüche aufgrund von geistigen oder körperlichen Einschränkungen sowie besonderen Förderbedarfen angepasst werden können. Dabei handelt es sich nicht nur um eine serviceorientierte Leistung, sondern in vielen Fällen ist die digitale Barrierefreiheit verpflichtend vorgeschrieben, bspw. für Hochschulen in der EU-Richtlinie 2016/2102. Für viele Medientypen und Inhaltsarten sind Maßnahmen zugunsten der Barrierefreiheit bekannt und etabliert (bspw. Untertitelung oder alternative Beschreibungstexte für Medien). Wo diese fehlen, dürfen sie durch OER ergänzt werden. Auch die Überführung in weitere Formate ist erlaubt.

Das BMBF sollte Maßnahmen zur Sicherung der Barrierefreiheit von Bildungsmaterialien fordern und fördern. Technische Unterstützungsmaßnahmen, wie die Definition von Alternativtexten als Pflichtfeld, sollen wo immer möglich in Bildungsinfrastrukturen umgesetzt werden. Weitere Hilfen wie Checklisten zur Barrierefreiheit sollten praxistauglich entwickelt und gut auffindbar bereitgestellt werden.

Lizenzfragen

Die Creative-Commons-Lizenzen haben sich für OER etabliert. Aufgrund ihrer starken Einschränkungen für bestimmte Nutzungsszenarien werden in der deutschen OER-Community die Lizenzbestandteile „non-commercial (NC)“ und „no derivates (ND)“ nicht zu den freien Lizenzen gezählt. Aus praktischen Gründen und vor allem zur Reduktion der Komplexität würde ich auch die Option „share-alike (SA)“ nicht vorrangig für Bildungsmaterialien einsetzen. So kann das Themengebiet der Lizenzen stark vereinfacht werden.

Das BMBF sollte die Lizenzen CC0 und CC BY in den jeweils aktuellsten Versionen zur Bedingung für solche Bildungsmaterialien erklären, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und somit zum Standard machen. Das Prinzip „Öffentliches Geld – öffentliches Gut“ erweitert die unter Abschnitt 1 formulierte rechtliche und didaktische Notwendigkeit für OER um eine gesellschaftliche Perspektive.

Qualitätssicherung

Bildungsmaterialien unter einer freien Lizenz können prinzipiell von jeder und jedem erstellt und bereitgestellt werden. Das ist zunächst kein Problem, sondern ein Potential, das es auszuschöpfen gilt. Damit verbunden ist aber auch die Herausforderung, dass eine potentiell breite Vielzahl an Materialien mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, medialen Umsetzungen und didaktischen Rahmenbedingungen bereitsteht. Für die Auswahl der passenden Materialien helfen Qualitätskriterien, nach denen diese Menge gefiltert werden kann. Die Qualitätssicherung kann dabei nach zwei Ansätzen erfolgen, die auch miteinander kombiniert werden können:

  1. während des Erstellungs- oder Kuratierungsprozesses und
  2. Community-basiert durch Nutzung und Bearbeitung.

Der erste Ansatz ist insb. aus der Arbeit von Lehrbüchern bekannt: fachliche Begutachtung, Lektorat, Textsatz, Rechteklärung für Abbildungen etc. werden hier optimalerweise von Fachpersonal übernommen. Das ist auch für OER ein möglicher Weg, denn die Ausgangsthese enthält an dieser Stelle einen Fehler: OER und klassische Verlagsprodukte sind keine Gegensätze. Verlagsprodukte können offen lizenziert sein – etablierte Verlage wie bspw. wbv, Cornelsen, Waxmann oder Beltz haben hierzu bereits mehrere Beispiele geliefert. Somit sind für OER die gleichen etablierten Qualitätssicherungsprozesse möglich und werden insb. dann wichtig, wenn Materialien von Institutionen bereitgestellt oder kuratiert werden. Vor allem in formalen Bildungsbereichen ist meiner Meinung nach die Kuratierung von Bildungsmaterialien passend zu Lehrplänen oder anderweitig definierten Curricula wichtig, um eine Überforderung der Lehrenden und Lernenden aufgrund der Vielzahl an mögliche Materialien zu vermeiden. Das Aufgabenfeld und damit der Markt für Verlage oder Agenturen für die Erstellung von OER wird dabei nicht beschnitten. Die Produktion, Anpassung und Aktualisierung von Bildungsmaterialien muss weiterhin angemessen vergütet werden. Bei der Vergabe von Aufträgen sind stets freie Lizenzen für das Ergebnis zu vereinbaren.

Die Erlaubnis zur Bearbeitung ermöglicht aber weitere Schritte zur Verbesserung oder Differenzierung von frei lizenzierten Bildungsmaterialien. Im Prozess können so Fehler behoben, Nutzungsbarrieren abgebaut, Medien- und Dateiformate passend überführt, regionale Kontexte angepasst oder weitere Änderungen vorgenommen werden, die anfänglich nicht optimal passende Materialien weiterentwickeln.

Das BMBF sollte einerseits die Qualitätssicherung von Bildungsmaterialien bei deren Produktion und Kuratierung einfordern, aber auch die prozesshafte Verbesserung und Differenzierung unterstützen. Beides sollte in Bildungsinfrastrukturen abgebildet werden können.

Fußnoten

1 Fadel, C., Bialik, M. & Trilling, B. (2017). Die vier Dimensionen der Bildung: Was Schülerinnen und Schüler im 21. Jahrhundert lernen müssen. Übersetzt von J. Muuß-Merholz, ZLL21, Hamburg.

2 Hierbei werden stets Bildungsmaterialien im Kontext öffentlicher Bildungseinrichtungen betrachtet, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden und werden. Bildungsmaterialien von und für Unternehmen sollen weiterhin der unternehmerischen Freiheit und wo nötig auch den Geschäftsgeheimnissen unterliegen dürfen.

3 Dieser Punkt bezieht sich insbesondere auf die letzte These, bei der OER klassischen Verlagsprodukten gegenübergestellt wurden, obwohl dies keine Gegensätze sind: Auch Verlage können Produzenten von OER sein.

 

Beitragsbild (CC0)